Lärmschutz
Die TRIWO Hahn Airport GmbH gibt hiermit die Entstehung der Ansprüche auf Schallschutzvorrichtungen einschließlich der ggf. erforderlichen Belüftungseinrichtungen gemäß den Auflagen A. V. 3.2 (Tagschutz), 3.3 (Nachtschutz) und 3.4 (Besonders schutzbedürftige Einrichtungen) sowie auf Entschädigung für Außenwohnbereiche gemäß Auflage A. V. 3.5 des Planfeststellungsbeschlusses für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hahn vom 23.12.2004 bekannt. Schallschutzvorrichtungen bzw. Entschädigungen werden den Anspruchsberechtigten auf Antrag gewährt.
Zum Tag-/Nachtschutzgebiet gehören die Ortslagen: Hahn, Lautzenhausen, Hirschfeld Bahnhof, Büchenbeuren, Scheid
Zum Nachtschutzgebiet zählen die Ortslagen: Löffelscheid, Belg, Würrich, Lötzbeuren, Kleinich, Oberkleinich
Lärmmessberichte
Die monatlichen Lärmmessberichte werden auf Anfrage zugesendet. Unter folgender E-Mail-Adresse können die Berichte angefordert werden:
Lärmschutzbeauftragter
Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, weitere Informationen benötigen oder sich über Fluglärm beschweren möchten, kontaktieren Sie bitte unseren Lärmschutzbeauftragten unter der Tel.-Nr. 06543/509163.